Aktuelles
Seit Neuestem hat der RAV Senftenberg e.V. auch eine eigene Homepage.
Auf dieser Seite (www.rav-senftenberg.de) findet ihr regionale und überregionale Termine und Themen. Schaut doch einfach mal vorbei und hinterlasst eure Meinung, Anregungen und Vorschläge im Gästebuch des RAV Senftenberg e.V.
Wer sich gern aktuelle Informationen des DAFV erhalten möchte, um zum aktuellen Geschehen auf dem Laufenden zu bleiben, kann und sollte sich auf folgender Seite für den Newsletter einschreiben ---> KLICK
Ebenfalls bietet der LAVB seit Neuestem eine App für eure Androit SmartPhones an, welche ihr im PlayStore unter LAVB findet. Hier gibt es nützliche Informationen zu Fischfang und Schonzeiten, Maßen und auch einen Gewässerfinder.
Neuerungen:
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Ab 2011 gibt es erstmals eine gemeinsame „Große Oderangelkarte“.Grundlage hierfür bildet eine Kooperationsvereinbarung mit den Fischereibetrieben Peter Schneider, Detlef Schneider, Andre Schwartze, der Fischereischutzgemeinschaft Oder e.V. und der Oderfisch GmbH(Volker Duncker). Eine Ausgabe dieser ermäßigten Karte an Mitglieder des LAVB(Vollzahler), erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstellen in Frankfurt/Oder und Cottbus zu einem Preis von 35,00 €. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr beträgt der Preis 15,00 €. Dazu sind lesbare Bestelllisten(Sammelbestellung über die Vereine) mit Name,Vorname,Straße Nr.,PLZ,Ort , Fischereischeinnummer und eigenhändiger Unterschrift einzureichen. Bei persönlicher Abholung von Einzelkarten sind die entsprechenden Dokumente zur Legitimation ,der Nachweis als Vollzahler und der Fischereischein vorzulegen. Der Geltungsbereich dieser Angelkarte kann unter LINK nachgelesen werden. Für den Bereich Nationalpark Unteres Odertal gelten spezielle Bedingungen. Diese sind in einem seperaten Merkblatt(auch über den LAVB erhätlich) oder im Internet unter LINK einzusehen.
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Da uns immer wieder Anfragen zur Änderung des Fischereigesetzes für Brandenburg erreichen, sind hier im Folgenden die wichtigsten Änderungen, vor allem bezüglich der Angelei ohne Fischereischein aufgeführt.
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Friedfischangler, ausländische Touristen und Diplomaten benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche.
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Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt erfolgt zukünftig nicht mehr durch Eintragung in den Fischereischein sondern über eine Fischereiabgabenmarke. Die Marken sind in eine Nachweiskarte einzukleben. Neben dem ggf. erforderlichen Fischereischein ist die Abgabenmarke beim Fischen mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen. Bewirtschafter von Aquakulturanlagen und Teichen sowie Personen, die in diesen Anlagen angeln, sind von der Fischereiabgabe befreit.
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Angelkarten dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischereiabgabe entrichtet haben.
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Alle weiteren Änderungen sind im BbgFischG nachzulesen.
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Auf der Internetseite des LAVB kann unter LINK ebenso die gesamte Neuregelung nachgelesen werden.
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Wichtige News für alle Norwegenfahrer unter uns: Bereits seit 2008 trat eine neue Regelung in Bezug auf einen Bootsführerschein in Norwegen in Kraft. In den Jahren 2009 und 2010 wird diese Regelung in einem Maße erweitert werden, welches alle Bootsführer betreffen wird. Ab dem 1. Mai 2010 muss derjenige einen Führerschein nachweisen, der nach dem 1. Januar 1980 geboren wurde. Alle die vor diesem datum geboren worden sind, brauchen auch in Zukunft keinen Führerschein. Benötigt wird der Führerschein bei Booten über 8 Meter oder bei einer Motorisierung über 25 PS. Der deutsche Bootsführerschein See wird anerkannt. Dazu bitte unter folgendem link weiterlesen LINK
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Angeln im Spreewald: das neu hinzugekommene Vertragsverbandsgewässer "Spreewald Fließgewässer der Fischereigemeinschaft Lübbenau" liegt zu großen Teilen im Biosphärenreservat Spreewald. Für diese Gewässer gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Angelei. Bei Bedarf können beim Vorstand Karten dieser Abschnitte eingesehen oder kopiert werden. Für das zu erwartende Vertragsverbandsgewässer "Spreewald - Fließgewässer der wendisch, sorbischen Spreewaldfischer Burg und Umgebung" (VC 03-001) gelten ebenso besondere Bedingungen zur Ausübung des Angelsports, wobei diese Gewässer nicht in einem Schutzgebiet liegen. Auch hierfür sind bei Bedarf Kartenmaterialien vorhanden, welche die beangelbaren Strecken zeigen. Für beide oben genannten Gewässer liegt dem Verein eine Liste der noch genehmigungsfähigen Gewässer sowie eine Beschreibung der besonderen Bedingungen vor und kann bei Bedarf eingesehen werden.